Wenn plötzlich ein Altkleidercontainer auf dem Grundstück steht fragt man sich natürlich schon, wie dieser dahin kommt und was man tun kann.
Wie ich schon in meinen Ausführungen über die Rechtslage dargelegt habe dürfte man nach nicht erfolgter Entfernung diesen Container entfernen lassen. Dieser Ansicht ist auch ein Gericht gefolgt und hat sogar der durch die AG Textilverbund Frankfurt bzw. Deutsche Textilrecycling-Werke (DTRW) GmbH aus Burgwald (Hessen) verlangten Herausgabe nicht stattgegeben, weil die DTRW GmbH nicht das Eigentum nachweisen konnte.
An Informationen zur DTRW gibt es die oben verlinkte Homepage und eine Pressemeldung.