Im Vorfeld der Wahlen werden die Kandidaten mit Anschrift und Geburtsjahr veröffentlicht, damit Bürger und Organisationen Kontakt mit diesen aufnehmen können. Dies ist verständlich und akzeptabel. Allerdings werden diese Daten für Werbezwecke missbraucht.
So bekamen unlängst mehrere Kandidaten für die Kommunalwahl in Duisburg Briefe von der Rheinischen Post mit Werbung für eine Probeabo, obwohl dies sicherlich keiner mit der Kandidatur bezweckt hatte.
Auf meine Anfrage vor einigen Wochen beim Wahlamt der Stadt Duisburg sah diese kein Problem damit die Daten ohne Einschränkung zu veröffentlichen, dabei sagt das Bundesdatenschutzgesetz anderes und betont die Zweckbindung von Daten.