Das Europäische Gericht (EUG) hat den Wunsch von Greenpeace Niederlande und PAN (Pesticide Action Network) Europe stattgegeben (EUG Rs. T-545/11). Diese wollten Informationen nach den entsprechenden Vorschriften für Umweltinformationsfreiheit. Diesem wollte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht stattgeben, weil angeblich Betriebsgeheimnisse betroffen wären. Dies sah das EUG glücklicherweise anders. Insbesondere ging es den Organisationen um Beimengungen, welche möglicherweise für die schädliche Wirkung von Glyphosat verantwortlich sind (siehe auch Chem Res Toxicol 2010, 1586-1596).
Ein Vergleich verschiedener Studien ist natürlich nur möglich, wenn man die genaue Zusammensetzung bei den jeweiligen Studien kennt. Nur so kann bewertet werden, wie das wirkliche Schadenspotential von Glyphosat ist. Selbstverständlich überwiegt hier das öffentliche Interesse.
Natürlich denk man nicht von ungefähr an Monsanto und sein transgenes Saatgut, welches Widerstandskraft gegen Glyphosat hat.
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