Es kann vorkommen, dass man eine Karte im Briefkasten findet, dass eine Briefsendung nicht zugestellt hätte werden können. Seltsam wird so etwas dann, wenn den ganzen Tag jemand zuhause war.
Durch diese fehlerhafte Zustellung entsteht ja ein realer Schaden, in Form der Zeit, die einem verloren geht, weil man nun extra zum Zustellungsunternehmen muss. Je nach Entfernung kann dies schon mal eine Stunde oder mehr ausmachen.
Es entsteht also ein signifikanter Zeitverlust, durch die Unfähigkeit des Zustellunternehmens. Schreibt man diesem Unternehmen nun und stellt dieses zur Rede, dann gäbe es nur Kundbetreuungsblabla als Antwort. Selbst bei expliziter Forderung von einem Schadensersatz wird diese Forderung nicht berücksichtigt. Erst bei nach mehrfacher Nachfrage gab es überhaupt eine Reaktion. Angeblich wäre in den AGB Schadenersatz ausgeschlossen. Wobei sich die Frage stellt, ob diese AGB bereits mit dem Aufstellen eines Briefkasten akzeptiert wurden. Bezahlt man ein Unternehmen für den Transport, so ist dies sicherlich der Fall, auch für das Unternehmen sind die AGB gültig, was ist allerdings mit Dritten, die keine direkte Geschäftsbeziehung haben. Wie mag dies wohl geregelt sein. Es mag in den AGB zwar etwas über die Empfänger stehen, aber kann dies verpflichtend sein, ohne einen Vertrag eingegangen zu sein?
Urteile scheint es bisher nicht zum Schadenersatz bei nicht erfolgter Zustellung zu geben. Einmal mehr bestätigt sich mein Eindruck, dass wenn überhaupt nur den Hartnäckigen halbwegs Gerechtigkeit widerfährt. Sprich, wer sich nicht beschwert hat schon verloren und das sollte eigentlich nicht das Verfahren sein.