FDP, CDU und CSU haben mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ein weiteres Gesetz verabschiedet, dass die Grundrechte einschränkt.
Darin steht unter § 19 Duldungspflichten bei Grundstücken folgendes:
… Die Bediensteten und Beauftragten der zuständigen Behörde dürfen Geschäfts- und Betriebsgrundstücke und Geschäfts- und Betriebsräume außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie Wohnräume ohne Einverständnis des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten. …
Sollten die Beauftragen Firmen seinen hätte damit eine Firma Polizeirechte zum Eindringen in Privatwohnungen.
Desweiteren wird auf CCS eingegangen in § 2 (2) 15:
15. Kohlendioxid, das für den Zweck der dauerhaften Speicherung abgeschieden, transportiert und in Kohlendioxidspeichern gespeichert wird, oder das in Forschungsspeichern gespeichert wird.
Ich frage mich bloß, wie das Dauerhaft realisiert werden soll, denn nichts ist für die Ewigkeit oder ist das wieder eine Art juristisches Dauerhaft was auf 50 Jahre oder so dauert?
Daneben ist noch der § 34 interessant, wo Grundstücke zur Erkundung für Müllkippen einfach betreten werden. Na wenigstens gibt es noch eine Vorankündigung.