#Duisburg: Grundsteuer angeblich doch jährlich widersprechbar

Die Stadt Duisburg hat bekanntlich die Grundsteuer fürs Wohnen erhöht und ich habe da schon einiges zu geschrieben.

In einem Punkt soll ich mich laut Aussage der Stadt geirrt haben. Angeblich soll der Bescheid zwar gelten, bis ein neuer kommt, dieser würde aber jährlich durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt erneuert.

Genau schreibt die Stadt Duisburg:
„Würden die Hebesätze in Duisburg unverändert beibehalten, müsste die Grundsteuer für das Jahr 2026 durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Duisburg festgesetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung wäre mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes vollzogen. Mit dem Tage der Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tage den Steuerpflichtigen ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Folglich hätten alle Steuerpflichtigen ab dem Tag der Bekanntmachung die Möglichkeit, fristgerecht Widerspruch gegen die Grundsteuerfestsetzung 2026 einzulegen.“

Scheinbar wird hier rechtlich zwischen dem Bescheid und der Festsetzung der Grundsteuer unterschieden. Nur dürfte diese Umstand kaum bekannt sein. Denn für 2024 fand ich nur etwas zur Grundsteuer für 2024 in Amtsblatt 2:
„Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Duisburg für das Haushaltsjahr 2024 vom 12.01.2024″
da steht zur Grundsteuer zwar:
§6 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 260 v. H.
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 845 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 515 v. H.“

Das Thema Widerspruch wird hier gar nicht erwähnt. Sprich ein Großteil dürfte diese gar nicht bewusst sein, dass hier überhaupt noch ein Widerspruch möglich ist. Zumal dies wohl nur mit einem Rechtsanwalt möglich ist, der vermutlich in vielen Fällen deutlich mehr bekommt, als die Grundsteuer kosten wird. Sprich für die meisten würde sich der Aufwand nicht lohnen. Die Argumentation der Stadt ist hier in Hinblick auf das Finanzrisiko nicht schlüssig. Und es wäre natürlich bereits jetzt möglich gewesen die Satzung nachzubessern.

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