Ein Raser in einem Feuerwehrauto tritt wegen einem Bußgeldes aus der freiwilligen Feuerwehr aus. Er fuhr laut MDR in einer 30er Zone mit 69 km/h, also mehr als das doppelte, was erlaubt ist. Mit doppelter Geschwindigkeit vervierfacht sich der Bremsweg.
Damit hat der Raser ganz klar gegen die Ausübung der Sonderrechte verstoßen. Nach § 35 Abs. 8 StVO gelten Sonderrechte nicht unbegrenzt, sondern nur unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung.
Im Artikel steht leider nichts zur konkreten Uhrzeit, da Tempo 30 natürlich die Höchstgeschwindigkeit unter optimalen Bedingungen ist. Das heißt in der Nacht muss entsprechend langsamer gefahren werden. Ebenso bei Regen. Zu Schulzeiten im Umfeld von Schulen kann die real zulässige Geschwindigkeit auch nur Schrittgeschwindigkeit sein.
In dem Artikel steht auch nichts zu den Gründen für Tempo 30. Es macht hier einen wesentlichen Unterschied, ob das Tempo wegen Lärmschutz war oder ein Bereich mit vielen geparkten KFZ, der eng war, wo jederzeit jemand auf die Fahrbahn treten könnte.
Auch wenn einige im Internet das anders sehen und virtuell rumbrüllen, so darf auch die Feuerwehr nicht auf dem Weg zu einem Brand Menschenleben gefährden, denn wenn man auf dem Weg jemanden überfährt ist jemand tot oder verletzt und das Haus brennt ab. Damit ist dann niemanden gedient. Im Fall von mehr doppelt zu schnell dürfte von einem erheblich erhöhten Risiko auszugehen zu sein. Leider knickt die Politik vor ein.
Die Einschränkung der Sonderrecht gibt es nicht ohne Grund, wobei viele Stellen diese Einschränkungen leider nicht beachten.