#Duisburg hasst Fußverkehr – #Gehweg #Bußgeld

Die Stadt Duisburg muss Fußverkehr hassen, anders kann man sich das eigentlich nicht erklären, was man an der Hermannstraße in Rheinhausen macht. Nicht nur schränkt man Gehweg auf 90 cm ein, damit dort Autos rumstehen können, nein man verringert den Platz sogar noch auf 50 cm, indem man dort das Aufstellen eines Schildes erlaubt. Eines Schildes, was ausschließlich für den Verkehr auf der Fahrbahn relevant ist. Wenn man hier mit dem Rollstuhl unterwegs wäre, gäbe es wohl Kratzer an den KFZ und die Stadt Duisburg wäre schuld, denn zum Wenden braucht ein Rollstuhl 1,5 m Breite. Da dies fast nirgendwo eingehalten wird, ist die Stadt Duisburg höchst behindertenfeindlich. Vielleicht sollten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sich mal in einen Rollstuhl setzen und versuchen in Duisburg unterwegs zu sein.

Es stellt sich natürlich schon die Frage, wie es rechtmäßig sein kann, bei so wenig Platz parken auf dem Gehweg zu erlauben und dies auch heute noch beizubehalten. Denn bekanntlich muss alle zwei Jahre eine Verkehrsschau stattfinden und dabei die getroffenen Regelungen überprüfen. In dem Fall kann die Überprüfung eigentlich nur ergeben, dass dort das Parken auf dem Gehweg rechtswidrig ist. Laut technischen Regeln müssen Gehwege mind. 2,5 m breit sein. Was in der Hermannstr. stattfinden ist rechtlich gesehen Falschparken mit Behinderung. Aber vermutlich könnte man auch hier die Stadt Duisburg nur mit einer Klage von den Fakten überzeugen.

Es gibt auch keinen Bestandsschutz für derartig rechtswidrige Situationen. Und Ermessen gibt es auch keines, da dieser schmale Gehweg in der Form definitiv rechtswidrig ist.

Der Bereich ist bisher ohne Parkgebühren, also kann dort auch kein Parkdruck bestehen.

Hinweisschild für Baustelle engt ohnehin zu schmalen Gehweg noch weiter ein.

Hinweisschild für Baustelle engt ohnehin zu schmalen Gehweg noch weiter ein.

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