#Bundesregierung lehnt #Verkehrsgefährdungsbeurteilung ab und damit #VisionZero

In einer schon älteren Antwort auf eine meiner Petitionen, lehnt die Bundesregierung trotz Lippenbekenntnis klar VisionZero ab.

Da steht zwar geschrieben:
„Der Petitionsausschuss betont zunächst, dass oberstes Ziel aller Maßnahmen im Straßenverkehr die Verkehrssicherheit ist. Nach der VwV-StVO ist die „Vision Zero“ – keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden – Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen. Prävention ist zudem bereits einer der Leitgedanken des Verkehrssicherheitsmanagements, welches durch die für die Straßen verantwortlichen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen durchgeführt wird. Neben der in der Petition angesprochenen Unfallkommissionsarbeit (siehe dazu VwV-StVO zu § 44, Absatz 1, RN 1 ff), die sich reaktiv um die Identifizierung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten kümmert, sind verschiedene Verfahren des Verkehrssicherheitsmanagements etabliert,die der Prävention von Unfällen dienen.“

Prävention ist kein Leitgedanke, den man als solchen in der Realität wahrnimmt. In der Praxis ist nur Autoverkehrsfluss relevant und so sieht es dann halt auch aus. Und auch hier zeigt sich, dass man VisionZero nicht verstanden hat. Denn mit einer Unfallkommission reagiert man auf eine Stelle, wo es bereits Verletzte und/oder Tote gegeben hat. Das ist keine Prävention, sondern Reaktion. Und es ist zudem absurd sich nur auf die Stellen zu fokussieren, an denen bereits Verstöße festzustellen sind. Prävention heißt überall eine Situation zu schaffen, dass es möglichst keine Toten und Verletzten gibt.

Richtig lächerlich und an der Realität vorbei wird es dann bei:
„Die VwV-StVO enthält die Vorschrift, dass die Straßenverkehrsbehörden alle zwei Jahre eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen haben (VwV-StVO zu § 45, Absatz 3, RN 57). Auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht.“

Das steht zwar in der VwV-StVO so drin, ist aber das Papier nicht wert, was es belegt. Fakt ist, dass an vielen Stellen gar keine Verkehrsschauen stattfinden. Die Verkehrsschau findet nur ganz selten statt und man kann dies auch problemlos belegen indem man bei einer beliebigen Kommunen ein paar Straßen heraussucht und bei diesen noch dem Protokoll fragt. Man wird nichts oder nur in Einzelfällen etwas bekommen. Man hat eine Regeln, die in der Theorie funktioniert, aber in der Praxis nichts bewirkt. Na gut, man kann natürlich sagen, dass auch eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung nichts bewirken würde, das mag sogar stimmen, aber vielleicht sollte hier auch die Konsequenz sein, die Verkehrsschauen in die StVO zu schreiben, statt nur in eine offensichtlich unverbindliche Verwaltungsvorschrift.

Dies Kontrollen:
„Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben zudem die Straßenbaulastträger regelmäßig sogenannte Streckenkontrollen durchzuführen, deren Art und Häufigkeit von der Verkehrsbedeutung und dem Gefährdungspotenzial der jeweiligen Strecke abhängen und die teilweise mehrmals pro Woche erfolgen.“
finden sogar statt, aber offensichtlich nicht sorgfältig und gründlich, wenn man zugewachsene Gehwege dabei nicht als Problem erkennt. Denn in Duisburg scheinen dies die WBD zu sein und da hatte ich schon mal in einem Fall nachgefragt und man hatte zugewachsene Gehwege nicht als Problem der Verkehrssicherungspflicht erkannt. Dies ist aber genau wie die Verkehrsschau sicherlich ein Punkt, an dem man ansetzen und dies lokal einfordern kann.

Ansonsten verweist man nur auf Fernstraßen, die aber wenig mit den Problemen in einer Stadt zu tun haben.

Zu Baustellen verweist man auf RSA und was demnach eigentlich zu tun wäre, was aber in Duisburg nicht geschieht. Was mal wieder zeigt, wird haben viele Regeln, die aber wenig nützen, wenn sie nicht angewandt werden.

Das Fazit, dass im Prinzip alles vorhanden wäre für Verkehrssicherheit zu sorgen, mag ja sogar stimmen, aber da es nicht angewandt wird und massive Verstöße gegen geltendes Recht quasi der Alltag sind, ist es kein Wunder das es ständig Tote und Verletzte in Deutschland gibt. Bei einer Verkehrsgefährdungsbeurteilung gäbe es am Ende eine Erfolgskontrolle, bei der Bundesregierung bzw. beim Bundesverkehrsministerium gibt es diese Kontrolle offensichtlich nicht, denn ansonsten hätte man festgestellt, dass die Theorie nett ist, aber die Praxis eine Katastrophe. Oder sieht man hier gar bewusst weg?

Geisterrad, in weiß angemaltes Fahrrad, als Symbol für einen Toten beim Radverkehr an dieser Stelle

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