Nachdem am 20. Juli unter Protest ein Sommerinterview mit einem Vertreter der Rechtsextremen in der ARD stattfand habe ich nun dem Beitragsservice geschrieben. Aus meiner Sicht ist es untragbar, dass ich eine Bühne für Verfassungsfeinde mitfinanzieren muss, zumal die klar gegen den Auftrag der ÖRR verstößt. Nachfolgend mein Schreiben.
Guten Tag,
zuletzt am 20.07. (Tag des bedauerlicherweise missglückten Attentat auf Adolf Hitler) wurde rechtsextremen Verfassungsfeinden eine Bühne bei der ARD gegeben (Sommerinterview). Davor immer wieder in Talkshows. Man hat damit Verfassungsfeinden eine Plattform gegeben deren Propaganda zu verbreiten und dabei so zu tun, als wäre man eine Partei wie andere, was nach dem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz eindeutig nicht der Fall ist, man verzichtet nur auf die klare Aussage „gesichert Rechtsextrem“ und damit definitiv verfassungsfeindlich. Konsequenzen aus dieser Einstufung haben die ÖRR bisher nicht gezogen, obwohl die Verbreitung der Inhalte von Verfassungsfeinden die FDGO gefährdet.
Außer meiner Sicht stellt sich mir die Frage, warum ich noch den vollen Rundfunkbeitrag zahlen muss, wenn die ÖRR derartig eklatant gegen den Auftrag verstoßen.
§ 26 (1) MStV „Auftrag“
„Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.“
§ 26 (2) MStV „Auftrag“
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verpflichtet.“
Insbesondere die gegen Verpflichtung zur verfassungsmäßigen Ordnung wird fortwährend verstoßen. Oder lädt man auch andere Verfassungsfeinde, wie etwa Terroristen in Talkshow oder ins Sommerinterview ein? Dürfte etwa Osama bin Laden, wenn er noch lebte über Islamisten mitdiskutieren? Und wenn nicht warum wird denn gesichert Rechtsextremen eine Bühne geboten entgegen dem MStV?
Ich bin als Beamter der FDGO verpflichtet und finde es untragbar, dass ich mediale Aufmerksamkeit für Verfassungsfeinde mitfinanzieren muss. Es gibt keinerlei Verpflichtung Verfassungsfeinde einzuladen, ganz im Gegenteil, es gibt für den ÖRR die Verpflichtung die FDGO zu schützen.
Da dies definitiv nicht gemacht wird: Warum muss ich den vollen Beitrag zahlen, obwohl das Geld für FFDGO-widrige Inhalte verschwendet wird?
Mit friedlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)