Sind KFZ Schutzwaffen?

Vor einiger Zeit las ich einen Bericht zu einer Demonstration, wo jemand mit einer dünnen Plastikfolie vor dem Gesicht wegen Schutzwaffe angeklagt wurde. Einen Begriff der mir bis dahin nicht geläufig war. Das stellt sich natürlich die Frage, wie das eine Schutzwaffe sein kann, während man zeitgleich KFZ zulässt, in denen die Insassen vor Tränengas, Schlagstöcken usw. geschützt sind und Polizei wegdrücken, verletzten oder gar töten könnten.

Laut Versammlungsgesetz § 17a gilt:
„(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.“

Der Begriff Schutzwaffe ist nirgendwo definiert. Allerdings stellt sich nach der Beschreibung für mich sofort die Frage, wieso bei einer derartigen Einschränkung Demonstrationen mit KFZ, wie PKW oder gar Traktoren erlaubt sind. Die Umhüllung kann Tränengas abwehren und mit den KFZ kann man die Träger von Hoheitsbefugnissen angreifen. Wenn man nach der Definition aus dem Kontext geht sind demnach KFZ Schutzwaffen und damit für sämtliche Versammlungen verboten.

Vor einigen Monaten ist ein LKW über die Autobahn Amokgefahren und niemand sah sich in der Lage diesen zu stoppen. Täglich werden Menschen von KFZ verletzt und getötet. Warum finden dann also trotzdem immer noch Demos mit KFZ statt, wenn diese Schutzwaffen darstellen?

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