#Xanten: Polizei hält Zebrastreifen für gefährlichen Eingriff – #Autopolizei

Nach diesem Bericht beim WDR scheint die Autopolizei Wesel in völlig falscher Richtung zu ermitteln:
„Ein gesprühter Fake-Zebrastreifen sorgt in Xanten für Wirbel. Die Polizei ermittelt jetzt wegen gefährlichen Eingriffs in den Verkehr.“

Was mal wieder belegt, wie wenig Ahnung die Polizei hat. Wenn man wegen § 315b StGB ermitteln will, müsste es eine konkrete Gefahr gegeben haben, so jedenfalls behauptet dies die Oberstaatsanwaltschaft in Düsseldorf in Hinblick auf gefährliche Hindernisse auf Gehwegen. Ein falscher Zebrastreifen auf der Fahrbahn ist das Gegenteil von gefährlich. Autofahrende können einen richtigen nicht von einem falschen unterscheiden, also wären sie zum Anhalten verpflichtet und auch wenn denen klar wäre, dass es ein falscher ist, müssten sie anhalten, da sie nicht sicher sein können, dass der Fußverkehr es für einen richtigen Zebrastreifen hält. Da greift automatisch § 1 StVO (ständige Vorsicht und Rücksicht). Allenfalls könnte die Polizei hier wegen Amtsanmaßung ermitteln, weil jemand so getan hat, als hätte er die Befugnisse Verkehrszeichen anzubringen, allerdings wer würde schon jemanden, der sich für Verkehrssicherheit einsetzt ans Messer liefern. Ich jedenfalls nicht. Die Polizei täte gut daran sich um Gefährder zu kümmern, etwa Raser, statt Lappalien zu verfolgen. Schließlich wenden Behörden Verkehrszeichen sehr oft falsch an oder lassen diese falsch anwenden. Das ist mitunter gefährlich.

Richtiger Zebrastreifen in Düsseldorf

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