#VisioZero: Es gibt keine Unfälle nur Fehlverhalten!

Ich mag den Begriff Unfall gar nicht, weil dies immer suggeriert, dass es etwas Schicksalhaftes wäre, was ein sog. Unfall aber selten bis gar nicht ist. In allen „Unfällen“ mit denen ich mich bisher intensiver beschäftigt habe, liegt ein Fehlverhalten vor. Sei es nun mangelnde Aufmerksamkeit oder überhöhte Geschwindigkeit. Würden immer die Verkehrsregeln vollständig eingehalten, würde es keine Toten und Verletzten geben.

Natürlich kann man durch Infrastruktur oder Technik das Risiko für Fehlverhalten der Person am Steuer senken und auch einiges kompensieren, aber letztendlich ist die Hauptursache immer Fehlverhalten von einer oder mehrerer Personen.

Leider wird in Pressemeldungen der Polizei nie auf die Verkehrsregeln hingewiesen, die einen derartigen „Unfall“ u. U. verhindert hätten. Da steht immer nur etwas von Ermittlungen und teilweise auch von falschen Anschuldigungen, die eher auf Unkenntnis der Verkehrsregeln bei der Polizei hindeuten.

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2 Responses to #VisioZero: Es gibt keine Unfälle nur Fehlverhalten!

  1. rolf181283 sagt:

    Volle Zustimmung, dass falsche Anschuldigungen und Unkenntnis bei einigen Polizeibeamten grenzenlos ist, was sich auch in deren Unfallsprache in den Pressportalen wiederfindet.

    Die Schlagzeile der Polizei „Kind übersieht Bus“ (WDR, 5.3.25) kam zustande, obwohl ich die Polizisten kurz nach dem Unfall auf fehlende Sichtbeziehungen am Übergang aufmerksam machte.https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/recklinghausen-kind-von-bus-angefahren-100.htmlBis auf drei Meter vor der Querung mit Mittelinsel sind Parkplätze eingerichtet, deren Markierungen regelmäßig missachtet werden. Statt 50 m freier Sicht, wie vorgeschrieben, sieht ein Kind oder Rollstuhlfahrer kaum 15 m weit (eigenes Video):https://www.youtube.com/watch?v=s8iwT01QliAFünf Tage später, am 10.3.25, berichtete auch wieder die Polizei Recklinghausen über den „Senior bei Unfall schwer verletzt“, einem 91-Jährigen auf dem Rad. Dass der Radfahrer auf dem Schutzstreifen der Vorfahrtstraße unterwegs war, nicht ein einziges Wort! https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/42900/5987704(Auch wollte der Autofahrer nicht links, sonder rechts abbiegen.)

    Note Ungenügend, Tenor der Polizeipresseberichte: Kinder und Senioren gehören nicht in den Straßenverkehr!

    Es bleibt zu hoffen, dass jene Polizisten nachgeschult werden zum Beispiel im Rahmen der Kampagne #sicherimStraßenverkehr.

    • ulrics sagt:

      Korrekt müsste es ohnehin lauten, dass der Busfahrer gegen StVO § 3 verstoßen hat, weil er nicht in der Lage war rechtzeitig anzuhalten. Denn eine Gefährdung von Kindern muss ausgeschlossen sein. Und wenn man kein Kind sehen kann, wegen Sichthindernisse, muss man halt so langsam fahren, als wäre dort ein Kind, selbst wenn man annimmt, dass dort keines ist.

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