#Schwarzparken vs. #Schwarzfahren – #Motonormativity

Es gibt eine Diskussion darüber, dass Schwarzfahren (Beförderungserschleichung) nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollte. Man muss hierbei bedenken, dass diese „Straftat“ aus dem Jahr 1935 stammt. Es geht also auf Nazis zurück und das allein deutet schon auf unlautere Motive hin.

Aber lassen wir das mal einfach weiterhin eine Straftat sein, dann stellt sich die logisch Frage, warum Schwarzparken, also Parkraumerschleichung nicht ebenfalls eine Straftat ist. Schon das Parken ohne Parkschein ist vom Sachverhalt absolut vergleichbar mit dem Fahren ohne Fahrschein. Man zahlt nicht für eine Leistung, die man in Anspruch nimmt. Beim Schwarzparken geht die kriminelle Energie aber sogar noch weiter. Da wäre Eckenparken, welche den Fußverkehrsfluss behindern und Gehende gefährden. Da wäre Rad- und Gehwegparken, das ebenfalls behindern und gefährden kann. Zumal die Bußgelder hier sogar über den 60 € für Schwarzfahren liegen. Dann hätten wir noch jene, die mal eben nebenbei Menschenleben durch zuparken von Feuerwehreinfahrten gefährden.

Wenn Schwarzfahren eine Straftat ist, muss Schwarzparken definitiv auch eine Straftat sein. Aber mit der Motonormativity bei zu vielen im Kopf, wird man bei der aktuellen Diskussion wohl kaum auf der Basis von Fakten entscheiden. Lieber lebt man wohl weiter in Nazitradition der Motonormativity.

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