Die Staatsanwaltschaft tut sich schwer damit im Verkehr richtig zu handeln. Bei den Anzeigen wegen gefährlich aufgestellter Schilder wollte man nicht tätig werden. Man verweigert die Rechtsdurchsetzung. In einem Schreiben des Generalstaatsanwalt Düsseldorf wird folgendes Rechtsverständnis wiedergegeben:
„Ein Verstoß gegen die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) stellt – seine Begehung unterstellt – nicht stets auch eine Straftat dar. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt, es bedürfe für die Annahme eines Anfangsverdachts wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB einer konkreten Gefahr für einen Verkehrsteilnehmer im Sinne eines Beinaheunfalls. Hierfür ergeben sich aus Ihren Anzeigevorbringen und den von Ihnen vorgelegten Lichtbilder indes keine Anhaltpunkte. Daraus geht allenfalls eine potenzielle Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hervor. Soweit Sie in Ihrer Beschwerde ausführen, es sei auch der Versuch eines Vergehens gemäß § 315b StGB strafbar, ist dies zwar zutreffen. Ein Versuch setzt indes stets Vorsatz, d. h. ein bewusstes und zielgerichtetes Verhalten voraus. Die möglicherweise vorschriftswidrige Aufstellung der Absperrung lässt indes noch nicht den Schluss zu, der Aufsteller habe diese bewusst so aufgestellt, um anderer Verkehrsteilnehmer konkret zu gefährden.“
Diese rechtliche Auffassung teile ich definitiv nicht. Das es erst zu einem Beinaheunfall für die Annahme einer konkreten Gefahr kommen müsste ist absurd. Wenn eine Gefährdung offensichtlich ist, reicht dies aus meiner Sicht aus. Aber man merke sich, dass für zukünftige Anzeigen eine Beeinträchtigung vorliegen muss. Etwa das Stolpern über einen Schilderfuß oder die Fastkollision mit einem Schild und dass man dies auch angeben muss, damit die Justiz handelt.
Die Behauptung, des es kein bewusstes zielgerichtetes Verhalten wären, wenn man ständig Schilder falsch aufstellt, obwohl man als Schilderfirma einen Fokus auf das Aufstellen von Schildern hat und damit eigentlich auch die notwendige Fachexpertise zur richtigen Aufstellung. Wobei natürlich die Polizei hier auch einfach direkt ein Bußgeld hätte verhängen können ohne dies an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben, aber scheinbar war man entweder zu bequem oder kannte sich nicht richtig aus.
Davon abgesehen gibt es noch den bedingten Vorsatz, der gar nicht erwähnt wird, sich aber in diesem Fall aus dem Kontext ableiten ließe, aber natürlich will eine überlastete Justiz lieber nur Standardfälle abarbeiten.
So oder so ist das Vorgehen der Behörden fragwürdig, wenn Baustellen rechtswidrig eingerichtet werden und dies auch noch toleriert wird.

Und was sagt die Stadt dazu?
Die Stadt Duisburg kümmert sich nicht wirklich um Fehler bei Baustellen. Weder im Vorfeld, noch wenn diese bereits eingetreten sind. Ist wohl wichtiger, dass zig Personen Führerschiene und Zulassungen bearbeiten, als die Verkehrsregeln durchzusetzen.