#Verkehrssicherheit: Abbiegen bei Dunkelheit IMMER mit Schrittgeschwindigkeit – #Motonormativity #Autopolizei

Regelmäßig Versuchen Polizei und andere Stellen Fußverkehr darüber zu belehren, dass man doch gefälligst hellen Kleidung oder am besten noch Glitzerkleidung tragen soll. Dies dient natürlich primär dem Zweck, dass man den Gehenden hinterher die Schuld geben kann, wenn diese sich nicht so kleiden. Es erhöht möglicherweise die persönliche Sicherheit, wobei ich dafür bisher keinen Beleg gesehen habe.

Aber gehen wir mal davon aus, dass Gehende „übersehen“ werden, weil diese keine Glitzerkleidung tragen. Wenn man in § 3 StVO guckt steht dort sinngemäß, dass man nur so schnell fahren darf, dass man rechtzeitig anhalten kann. Da beim Abbiegen von KFZ der Fußverkehr Vorrang hat und man diese u. U. nicht so gut sieht bei dunkler Kleidung ist offensichtlich, dass KFZ bei Dunkelheit oder entsprechender Witterung mit geringer Sicht ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, wenn dort mit Fußverkehr gerechnet werden muss.

Ich habe noch nicht eine Stelle gesehen, die darauf hingewiesen hat. Und da m. W. die Polizei die Abbiegegeschwindigkeit von LKW nicht kontrolliert, wird diese es vermutlich auch nicht bei PKW tun, die zu schnell abbiegen. Man will offensichtlich nicht die Verkehrsregeln durchsetzen und lieber bei den Opfern von Verkehrsgewalt ansetzen. Quasi so, als würde man Frauen eine Burka empfehlen, damit diese nicht vergewaltigt werden. Also völlig falscher Ansatz.

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