#Duisburg: Gehwegparken beenden! – #RuntervomGehweg #Anarchie

Nachfolgender Text ging heute als Email an die Bezirksregierung.

Am 30.09.2024 habe ich OB Sören Link aufgefordert einen rechtswidrigen Beschluss zu beseitigen. Wie nicht anders zu erwarten kam OB Sören Link der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach.

In der Drucksache 3956 vom 03.05.2002 steht:
„Lediglich das einhüftige Gehwegparken wird toleriert, wo es bisher geduldelt wurde, wenn eine „Restgehwegbreite“ von 1,50 m verbleibt.“

In der Praxis hat das Ordnungsamt dies sogar auf 1,2 m abgesenkt nach eigener Aussage, obwohl bei 1,2 m definitiv kein Begegnungsverkehr ohne Störungen des Verkehrsflusses mehr möglich ist.

Die Stadt Duisburg (Politik) hat damit sinngemäß ein pauschales Gehwegparken beschlossen. Denn die Nichtahndung kommt in letzter Konsequenz einer Erlaubnis zum Gehwegparken gleich.

Die Stadt Duisburg betont regelmäßig, wenn es um Fahrverbote für LKW geht, dass Einschränkungen des fließenden Verkehrs einer Gefahrenlage bedürften. Dies ist auch korrekt und nachzulesen in § 45 StVO Abs. 9. Dieser Punkt gilt laut Bremer Fußverkehrsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes ausschließlich für fließenden Verkehr. Nach diesem Urteil ist auch Fußverkehr fließender Verkehr, der für gewöhnlich auf dem Gehweg stattfindet.

Wenn die Stadt Duisburg also pauschal Gehwegparken erlaubt solange eine gewisse Restbreite bleibt, wird der Fußverkehrsfluss erheblich beeinträchtigt, allerdings gibt es keine begründende Gefahrenlage auf deren Basis man diese Entscheidung stützen kann. Was natürlich daran liegt, dass keine Gefahrenlage vorstellbar ist, die es notwendig macht Privat-KFZ das Abstellen auf dem Gehweg zu erlauben. Es ist also nicht nur so, dass ein rechtswidriger Beschluss getroffen wurde, sondern mehr noch so, dass die Stadt Duisburg ohne Begründung das pauschale Gehwegparken erlaubt hat. Dies resultiert in regelmäßigen Behinderungen, welche auch über die beschlossene Erlaubnis für Gehwegparken hinaus geht und teilweise deutlich unter 1 m liegt. Da die Markierungen bzw. Beschilderungen fehlen ist die Situation sogar unklarer.

Ich wende mich nun mehr an die Bezirksregierung mit der Aufforderung in Duisburg endlich für die Einhaltung von Recht und Gesetz zu sorgen. Ich lehne diese anarchischen Zustände im öffentlichen Raum zu Gunsten von KFZ ab!

Wie soll man Institutionen respektieren, die sich nachweislich nicht für Recht und Gesetz einsetzen und dadurch benachteiligen und diskriminieren?

KFZ Anarchie nein Danke!

Symbolbild Gehweg blockiert

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Grundrechte, Verkehrswende veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar