In Düsseldorf ist man etwas besser als Duisburg in Hinblick auf den Radverkehr aber immer noch schlecht. Hier ein Beispiel, wo ich mich frage, ob man das als Falschparken auf dem Radweg oder als gefährliches Hindernis (§ 315b StGB) werten sollte. Denn schließlich ragt hier eine Anhängerkupplung ca. 30 cm in einen gerade einmal 1 m breiten Radweg. Was man jetzt nicht sieht ist, dass der Anhänger für den Transport auf ein Dach dient, wobei dieser dort sehr lange steht und keine Maßnahmen getroffen wurden um die Gefährdung bzw. Behinderung zu verringern. Mir ist das unverständlich. Man sollte vielleicht solche Baustellen unter Genehmigungsvorbehalt stellen, denn eigentlich müsste der Radweg hier auf die Fahrbahn geführt werden, denn legal nutzbar ist der Radweg nicht mehr, aber andererseits dürfte der auch nicht nutzungspflichtig sein und ist es trotzdem.
