Bei einer Recherche stieß ich auf die „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung„. Herausgegeben wird das Dokument von der Bundesanstalt für Straßenwesen.
In der Zusammenfassung steht:
„Die Begutachtungsleitlinien sind eine Zusammenstellung eignungsausschließender oder eignungseinschränkender körperlicher und/oder geistiger Mängel“
Das heißt körperliche oder geistige Mängel, die gefährlich für andere sind. Ich führe natürlich nicht den gesamten Inhalt der Richtlinie auf sondern nur exemplarisch einige. Und es gibt sehr viele Gründe, warum Menschen nichts am Steuer zu suchen haben. Offensichtlich ist das Sehvermögen. Aber auch ein eingeschränktes Hörvermögen kann jemanden fahruntauglich machen. Herz- und Gefäßkrankheiten können fahruntauglich machen, diese können Ursache für sogenannte Internistische Notfälle sein, aber leider gibt es ja keine Gesundheitsprüfung für alle mit KFZ. Diabetes mellitus zählt ebenfalls zu den Gründen die fahruntauglich machen können. Wer würde denn mit Parkinson den Führerschein abgeben oder bei Demenz?
Auch Bewegungsbehinderungen können fahruntauglich machen, etwa, wenn die alte Person mit Krücken sich mühsam aus dem KFZ wuchtet ist wohl kaum noch die Fahreignung gegeben, deshalb ist unverständlich warum gerade solche Personen behaupten aufs KFZ angewiesen zu sein, obwohl die am Steuer nichts mehr zu suchen haben.
Offensichtlich ist „Bei Alkoholmissbrauch sind die Voraussetzungen, die an den Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr gestellt werden, nicht erfüllt.“ Aber wo fängt Alkoholmissbrauch an?
Bei
„Wer in seiner intellektuellen Leistungsfähigkeit schwer beeinträchtigt ist, ist in der Regel nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.“
fallen mir etliche ein, bei denen man die Fahreignung hinterfragen müsste.
Besonders wichtig erscheint mir:
„Wer Straftaten begangen hat, ist nach § 2 Abs. 4 StVG ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen,
-wenn sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit
der Kraftfahreignung stehen oder
-wenn sie auf ein hohes Aggressionspotenzial schließen lassen …“
Wenn man unterwegs ist begegnet man vielen mit einem hohen Aggressionspotential. Das heißt wer aggressiv z. B. gegenüber der Feuerwehr wird und verurteilt wird kann bereits heute der Führerschein entzogen werden. Man müsste bloß machen und die Straßen wären deutlich sicherer.
Bei
„Ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund wiederholter oder erheblicher Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften infrage gestellt“
fallen mir insbesondere Behinderer und Gefährder ein, die ständig Falschparken. Da könnte man richtig gut mal ran.
Es gibt also viele Gründe um Menschen aus dem Verkehr zu ziehen, die allerdings offensichtlich zu selten angewandt werden. Ein Führerschein ist kein Grundrecht, die körperliche Unversehrtheit dagegen schon.
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