Parkgebühr nach Quadratmeter, statt SUV Sondergebühr!

Am simpelsten wäre es statt über erhöhte Parkgebühren für SUV zu diskutieren, die Parkgebühren vollständig nach der Fläche zu berechnen, welche das KFZ für die Lagerung benötigt und das natürlich flächendeckend. Nur weil in Randlagen nicht ein so hoher „Parkdruck“ herrscht, heißt dies nicht, dass dort die Fläche nicht ebenfalls wertvoll ist.

Die Längen und Breiten der Fahrzeuge sind bekannt, können also problemlos in der Parkgebühr berücksichtigt werden und damit auch die Fläche, welches das KFZ bei der Lagerung benötigt. Schluss mit Pauschalgebühren. Genau wie bei einer Wohnung sollte nach Fläche berechnet werden. Die Quadrametermieten im Umfeld sind bekannt, somit kann man diese auch für die Parkgebühren ansetzen.

Und wer sich nicht an die Regeln hält sollte gar keinen Anwohnerparkschein bekommen. Wie etwa Duisport hier:
Falschparker Duisport

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