2 m Mindestabstand bei Kind auf Fahrrad – #Radvolution #Mörderverkehr

Was viele im Straßenverkehr nicht beachten und leider die Polizei auch nicht richtig kontrolliert ist der Mindestabstand. So führt die Seite Anwaltsauskunft aus, dass die 1,5 m wirklich nur als unterste Grenze zu verstehen sind und:
– Straßenverhältnisse
– Witterung
– Geschwindigkeit
– Fahrzeuggröße
zu größeren Abständen führen können.
Ebenso wird auf ein Urteil des OLG Naumburg (AZ 12 U 29/05) verwiesen, nachdem mindestens 2 m Abstand zu Fahrrädern zu halten ist, auf den ein Kind transportiert wird. Im Urteil selber ist von einem Kind von unter 5 Jahren die Rede.

Der Mindestabstand reicht nicht immer

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar