#Feuerwerk: Böllerverbotszonen werden selten klargemacht

In den letzten Wochen habe ich wieder korrespondiert zum Thema Böllerverbotszonen und es ist mir klar geworden, dass auch hier viele Stellen die Arbeit verweigern.

Gemäß § 23 1. SprengV gilt:
„(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“
Und erst im Rahmen der Korrespondenz ist mir klar geworden, was dies wirklich bedeutet. Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime ist ja eindeutig und offensichtlich. Der Punkt brandempfindliche Gebäude und Anlagen ist dagegen deutlich kritischer.

Bei Altenheimen und Krankenhäuser dürfte primär der Lärm stören, demnach müsste sich der Abstand aus dem Lärmradius ergeben. Sprich laute Böller müssen so weit entfernt sein, dass diese nicht stören, also unter den Lärmgrenzen für die entsprechenden Gebiete bleiben.

Bei Kirchen geht es sicherlich einerseits um Gottesdienste, aber auch um Respekt, wobei sich mir hier die Frage stellt, ob das nicht gegen das Grundgesetz verstößt, dass dieser Passus nur für Kirchen und nicht auch für Synagogen und Moscheen gilt.

Da der Begriff der Nähe ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, müsste dieser in allen Fällen einzeln betrachtet werden. Also einerseits in welchem Abstand es nicht zu einer Störung kommt und andererseits wann es zu keiner Gefährdung kommt. Natürlich denkt man bei der Formulierung brandempfindliche Gebäude etwa an Strohdächer, aber Anlagen sind hier schon schwieriger zu fassen. Im Prinzip sind das alle Anlagen, wo Rauchen bzw. offenes Feuer verboten sind. Also insbesondere Ex-Schutzbereiche, die es an vielen Stellen gibt. Natürlich fällt hier sofort die Tankstelle ein, wo es ein Rauchverbot gibt, aber auch Industrieanlagen. Und gerade hier müsste der Abstand deutlich größer sein. Eine kurze Recherche nennt als Reichweite für Feuerwerksraketen 100 m inklusive der Effekte. Demnach müsste die Böllerverbotszone bei solchen Anlagen vermutlich deutlich größer sein, als bei Lärm alleine, besonders wenn noch Gebäude dazwischen sein sollten. Stellt sich natürlich auch die Frage, ob und wie Industrieanlagen vor Feuerwerk geschützt sind. Oder was würde passieren, wenn jemand eine Batterie in Richtung einer Tankstelle zündet. Die wenigsten wissen, dass eine Schreinerei ein explosionsgefährlicher Betrieb ist. Das liegt am Holzstaub.

Mein Eindruck ist, dass viele Kommunen sich nicht die Arbeit machen wollen eine Karte zu erstellen oder man ahnt, dass dann viele Bereiche für Böllern verboten sind und will den Ärger mit Feuerwerksfanatikern vermeiden.

Weitere Böllerverbote ergeben sich natürlich im Bereich von Flughäfen, wo es mit Sicherheit aus Gründen der Flugsicherheit verboten ist eine Batterie abzufeuern.

Nicht zuletzt gibt es auch noch Naturschutzgebiete, in denen geschützte Arten durch Böller beeinträchtigt werden, wobei natürlich Fledermäuse und andere Tiere im Winterschlaf oder Winterruhe aufgeschreckt werden und es dort ebenfalls verboten sein müsste. Keine Ahnung, ob hier schon mal jemand geklagt hat.

Ohne Böllerverbotskarte ist die Umsetzung sowohl für die Behörden aber auch die Bevölkerung schwierig bis unmöglich. Denn woher soll man erstens wissen, wo sich etwas befindet und zweitens dann auch noch den jeweiligen Abstand kennen?

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