#Klimakleber gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

Ein Typ aus Witten behauptet in einem NRZ-Leserbrief, dass es sich bei den Klebekationen der letzten Generation, um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln würde.

Daran ist nichts gefährlich, weil niemand gefährdet wird. Falschparken und Baustellen sind teilweise gefährliche Eingriffe, weil dabei nicht der Stand der Technik beachtet wird.

Aber mal ein anderer Ansatz, der Rasern nicht gefallen dürfte. Wer mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, wird derzeit nur mit einem harmlosen Bußgeld „bestraft“ und ggf. ist noch der Führerschein temporär weg. Dabei handelt es sich hier bei näherem Hinsehen um versuchte Körperverletzung, wenn die Geschwindigkeit deutlich überhöht ist. Die StVO sagt ganz klar, dass man nur so schnell fahren darf, dass man rechtzeitig anhalten kann. Das heißt wer deutlich zu schnell fährt, macht das immer vorsätzlich. Dass nichts passiert ist reiner Zufall. Gemäß StGB § 223 Körperverletzung gilt:
„(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“
Ein möglicher Zusammenstoß schädigt Menschen definitiv in der Gesundheit. Da bereits der Versuch strafbar ist, müsste jede deutlich überhöhte Geschwindigkeit eigentlich als versuchte Körperverletzung gegenüber der Allgemeinheit gewertet und entsprechend verfolgt werden. So gesehen ist die Entschleunigung durch die Letzte Generation möglicherweise keine Straftat, sondern Notwehr gegen Raser durch gezielte Entschleunigung.

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