Obwohl ich nicht darauf Jagd mache stößt man doch immer wieder auf Dreistigkeiten, welche einen einfach nur mit dem Kopf schütteln lassen. Diese werde ich nun regelmäßig bringen. Sei es als Aufreger oder vielleicht auch damit jemand etwas lernt.

Parken auf dem Gehweg ist jedenfalls verboten, wenn es nicht explizit erlaubt ist (StVO § 12). Und an den Stellen, wo es erlaubt ist, ist bestimmt nicht die komplette Blockierung des Gehwegs erlaubt. Mal abgesehen davon, dass hier ein Fußgänger nicht vorbei kommt, so haben Menschen mit Gehhilfen oder in Rollstühlen ein erhebliches Problem.
Den Werbespruch, mit dem sich die Firma brüstet, zu der dieses Fahrzeug gehört, steht jedenfalls im krassen Widerspruch zum Verhalten.
Mir erscheint das Bußgeld von 15 Euro viel zu gering. Besonders im Vergleich zu Schwarzfahren. Man sollte mal die Bußgelder verzehnfachen.