Zum Streikrecht

Das Streikrecht wird beständig als Grundrecht genannt, wer sich allerdings mal mit den Grundrechten beschäftigt wird feststellen, dass diese durchaus eingeschränkt werden können.
Eine größere Einschränkung gab es zum Beispiel vor einiger Zeit beim Asylrecht, sehr zum Nachteil der Asylbewerber. Auch könnte bei dem entsprechenden Artikel fürs „Streikrecht“ reingeschrieben werden, das näheres ein Gesetz regelt, wie es auch bei anderen Grundrechten steht.
Grundrechte sind auch nie schrankenlos oder man kann sich das Beste raussuchen und nur dieses anwenden, sie müssen immer im Kontext mit den anderen Grundrechten gesehen werden.

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