Bereits vor geraumer Zeit hatte ich C&A im Duisburger Forum angeschrieben, wegen dem fehlenden Hinweis auf Überwachungskameras beim Betreten von der Claubergstraße.
Als Antwort kam, dass dies angeblich an den RFID-Barken am Eingang angebracht wäre. Eine Überprüfung in der vergangenen Woche zeigte allerdings, dass auch an den Barken keine Kennzeichnung angebracht war.
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Allerdings hätte ein an den Barken angebrachter Hinweise ohnehin nicht der Forderung der deutlichen Kennzeichnung aus dem BDSG entsprochen, da diese parallel zu Blickrichtung wären und damit keinesfalls als deutlich bezeichnet werden können.
Das LDI bzw. Ordnungsamt Duisburg ist wegen der Verstöße bereits eingeschaltet worden.
Auch das Schreiben von C&A zeigt mal wieder, dass Datenschutz bei vielen Unternehmen nicht gelebt wird und es großen Nachbesserungsbedarf gibt.