Anfrage an das Bundeskartellamt bzgl. der Trinkwasserpreise

Nachfolgende Anfrage wegen der sich innerhalb kurzer Zeit rapide erhöhten Trinkwasserpreise, schickte ich vor kurzem an die Stadtwerke Duisburg.

Guten Tag,
nachdem bereits im letzten Jahr die Preise für Wasser durch die Stadtwerke erhöht wurden, geschieht dies bereits dieses Jahr erneut.

Ich hatte mich Anfang des Jahres bereits bei der Landeskartellbehörde über die Erhöhung in 2012 beschwert, welche an der Erhöhung aber nichts beanstandet hatte. Angeblich sollen ca. 50 m³ im Jahr ein geringer Verbrauch für zwei Personen sein und deswegen die Preiserhöhung stark zu Buch schlagen, weil insbesondere der Fixkostenanteil erhöht wurde. Genau dieser wurde nun in 2013 erneut erhöht. Angeblich wegen dem sinkenden Wasserverbrauch, der so nicht vorhersehbar gewesen sein soll bzw. das nicht schnell genug angepasst werden konnte, dabei geht der Wasserbrauch bereits seit Jahrzehnten zurück. Mir erscheint es eher so, dass über die Preiserhöhung die wirtschaftliche Unfähigkeit zu Lasten der Zwangskunden kompensiert werden soll.

Die Landeskartellbehörde stützte sich bei der Beurteilung auf eine Stellungnahme der Stadtwerke, unbekannt ist, ob auch tiefergehendgeprüft wurde. Sprich, ob hier wirklich höhere Kosten entstehen oder andere Kosten kompensiert werden sollen.

Zudem wird eine hohe Wasserqualität erwähnt, während nun herauskommt, dass ein signifikanter Teil des Trinkwassers mit PTF vom Düsseldorfer Flughafen belastet. In der Zeitung vom 10.7.13 behaupten die Stadtwerke sogar dreist, es gäbe keinerlei Beeinträchtigung, obwohl krebserregende Substanzen immer zu Beeinträchtigungen führen. Diese Unwahrheit lässt bei mir die Befürchtung aufkommen, das auch die Preiserhöhungen nicht wirklich gerechtfertigt sind und damit andere Ausgaben/Verluste kompensiert werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Die Antwort der Kartellbehörde kam sehr schnell.

…zuständig für eine Überprüfung der Duisburger Wasserpreise ist allein die Landeskartellbehörde NRW – es sei denn, diese würde das Verfahren an das Bundeskartellamt abgeben.

Das Bundeskartellamt hat auch keine Veranlassung, die Landeskartellbehörde NRW um eine Abgabe der Zuständigkeit zu ersuchen. Denn Duisburg hatte in der Vergangenheit im Vergleich der deutschen Großstädte– insgesamt gesehen – keine überhöhten Wasserpreise.

Allerdings wenden Sie sich auch nicht gegen das allgemeine Wasserpreisniveau in Duisburg, sondern gegen die aus ihrer Sicht ungerechte Verteilung der Belastung auf verschiedene Kundengruppen. Die Stadtwerke Duisburg haben – mit Unterstützung der nordrheinwestfälischen Landeskartellbehörde (Wirtschaftsministerium NRW) – ihre Tarifgestaltung umgestellt. Um die hohe Fixkostenlastigkeit der Wasserversorgung zu berücksichtigen, wurden die Grundgebühren in Relation zum Arbeitspreis erhöht. Neben der Grundgebühr für den Hausanschluss gibt es nun eine zusätzliche Grundgebühr für jede Wohnung. Dadurch werden Mehrfamilienhäuser im Verhältnis zu Einfamilienhäusern – trotz gleicher Mengenabnahme – deutlich höher belastet (s. Ihre Beispielrechnung unten).

Das Bundeskartellamt überprüft – im Rahmen seiner Zuständigkeit – das allgemeine Preisniveau der Wasserversorger. Es beabsichtigt jedoch grundsätzlich nicht, sich in die hier relevante Frage der internen Verteilungsgerechtigkeit im Einzelnen einzumischen. Insoweit müssen die Kommunen und die Wasserversorger über einen gewissen Beurteilungs- und Ermessensspielraum verfügen. Fragen der internen Verteilungsgerechtigkeit sollten innerhalb der betroffenen Kommune selbst gelöst werden, denn nicht nur die Tarifgestaltung als solche, sondern auch die wassertechnischen und geografischen Bedingungen sowie die Kundenstrukturen sind in jeder Kommune unterschiedlich. Manche Kommunen und ihre Wasserversorger haben gute Gründe dafür, allein auf den tatsächlichen Verbrauch abzustellen (nur oder ganz überwiegend Arbeitspreis) andere Wasserversorger
haben gute Gründe dafür, verstärkt auf verbrauchsunabhängige Grundgebühren abzustellen. Dann stellt sich allerdings die von Ihnen aufgeworfene Gerechtigkeitsfrage. Denn hohe Fixkosten werden eher durch entlegene Einfamilienhäuser mit Gartenbewässerung verursacht als durch zentral gelegene Mehrfamilienhäuser mit kleinen Wohnungen.

Ich hoffe, ich konnte bei Ihnen Verständnis dafür wecken, dass das Bundeskartellamt für eine Überprüfung der Duisburger Wasserpreise nicht zuständig und grundsätzlich auch nicht die geeignete Stelle ist, diese Fragen der internen Verteilungsgerechtigkeit im Einzelfallaufzugreifen, da hier die lokalen Besonderheiten ausschlaggebend sein müssen.

Was die mögliche Belastung mit Schadstoffen anbelangt ist das Bundeskartellamt definitiv keine zuständige Behörde, hierfür sind die entsprechenden Umweltämter und Aufsichtsbehörden zuständig.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist nicht verpflichtet sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Informationen zu laufenden Verfahren und Sektoruntersuchungen finden Sie auf der „Internetseite des Bundeskartellamtes“.

Wenn ich das also richtig verstehe sind Sparsame in Mietswohnungen so richtig gekniffen und zahlen im Verhältnis zum Verbrauch am meisten.

Ist schon schlecht, dass man als Zwangskunde nicht wechseln kann. Wobei sich dies natürlich anders, als bei Strom, der überall gleich ist, physikalisch, auch schwer gestalten würde.

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Finanzlage, Verbraucherschutz abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar