Was ist, wenn der Zähler nicht mehr richtig läuft und dadurch Mehrkosten verursacht für den Bürger. Den Versorgerfirmen wird sicherlich wenig daran gelegen sein, einen derartigen Mangel abzustellen. Schließlich würde dies Mehreinnahmen bedeuten.
Es besteht allerdings eine Eichpflicht nach dem Eichgesetz.
Für Stromzähler hängt die Eichpflicht vom Typ des Gerätes ab.
8 Jahre => Elektronischen Zähler
12 Jahre => mechanische Messwandlerzähler mit Induktionswerk
16 Jahre => mechanische Zähler mit Induktionswerk
Danach dem Ablauf dieser Zeit muss das Messgerät ausgetauscht werden. Alternativ kann auch die Eichgültigkeit verlängert werden. Das kann auch Stichprobenartig erfolgen.
Kaltwasserzähler haben eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Eine stellvertretende Eichung kann hier nur im selben Gebiet stattfinden, weil unterschiedliche Wässer auch unterschiedlich auf die Zähler wirken können.
Für Gaszähler habe ich unterschiedliche Angaben gefunden.
8 Jahre => Balgengaszähler Größe G6 und kleiner
12 Jahre => Balgengaszähler Größe G10
16 Jahre => Balgengaszähler Größe G16 und größer
So wie ich das verstehe, darf die reguläre Eichung keine Extrakosten verursachen. Der Versorger ist hier zur Auskunft verpflichtet bzw. der Netzbetreiber. Die zuständige Stelle steht auf dem Zähler.
Besteht ein begründeter Verdacht, dass ein Messgerät falsch läuft kann eine Befundprüfung verlangt werden, diese ist allerdings u.U. mit Kosten verbunden.
Ich habe an meinen Versorger mal folgende Anfrage geschickt:
Guten Tag,
ich würde mal gerne den Eichnachweis für folgende Zähler sehen
Stromzähler: xxxxxxx (Baujahr xxxx)
Gaszähler: xxxxx (Baujahr xxxx)
Wasserzähler: xxxx (Baujahr xxxx)Ihre Antwort habe ich mir für spätestens den 24.10.2012 vorgemerkt.
Mit freundlichen Grüßen
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