Ein Hausverbot gegen den NPD-Chef Voigt wurde vom OLG Brandenburg jetzt bestätigt.
Auch wenn es in die nächste Instanz gehen sollte gehe ich vom gleichen Urteil aus. Das Hausrecht ergibt sich schließlich aus dem Grundgesetz.
Ein Hausverbot gegen den NPD-Chef Voigt wurde vom OLG Brandenburg jetzt bestätigt.
Auch wenn es in die nächste Instanz gehen sollte gehe ich vom gleichen Urteil aus. Das Hausrecht ergibt sich schließlich aus dem Grundgesetz.