#FTI-Insolvenz und Rückschlüsse für den Urlaub – #Klimaschutz

Bekanntlich ist die Firma FTI Touristik GmbH insolvent und hat gemäß einer Pressemeldung alle Reisen und anderen Buchungen storniert. So kurz vor den Sommerferien ist das ärgerlich und zusätzlicher Stress.

Wenn man den Sachverhalt mal etwas analysiert kommen einige unschöne Dinge ans Licht.

1. Pauschalreisen, die überwiegen mit dem Flugzeug stattfinden sind abgesichert, Reisen bei denen man z. B. nur das Hotel gebucht hat, sind dagegen nicht abgesichert. Das heißt wer mit der Bahn anreist ist gearscht, weil Reisebüros nachhaltigen Urlaub kaum bis gar nicht anbieten. Klimaschädliche Reisen mit Flugzeug und Hotel sind dagegen abgesichert. Warum die Bundesregierung das so beschlossen hat ist mir unverständlich.

2. In einem mir bekannten Fall gab es eine Hotelbuchung mit einer 100 %igen Anzahlung viele Monate vorher und einem Entschädigungssatz von 90 % egal, wann man storniert. Das Hotel hat aber nie Zahlungen erhalten. Das stellt sich natürlich die Frage, was hat FTI Touristik GmbH mit dem Geld gemacht und für welche Leistung verlangt man einen Entschädigungssatz von 90 %? Es scheint sich aus meiner Sicht hier um eine Methode zu handeln mit der man billig an Geld kommen will. Quasi ein Kredit, welche über Reisebüros an FTI vermittelt wird. Allein der Entschädigungssatz von 90 % dürfte nach § 138 BGB sittenwidrig sein. Denn schließlich müsste für eine Entschädigung auch ein Schaden vorliegen. Wenn aber gar kein Geld transferiert wurde, sondern FTI Touristik GmbH sich auf dem Weg ein zinsloses Darlehen verschafft hat, liegt ganz sicher kein Schaden vor, sondern sogar ein Vorteil für das Unternehmen.

3. Der Umstand, dass FTI Touristik GmbH sich auf einem derartigen Weg Geld „leiht“ erweckt den Eindruck, dass es am Kapitalmarkt schwieriger war, wenn nicht sogar unmöglich. Dies erweckt bei mir den Verdacht, dass das Unternehmen schon bei der oben erwähnen Hotelbuchung insolvent war und sich mit „Kleinkrediten“ von Buchenden über Wasser hielt. Ich bin natürlich kein Jurist, aber für mich klingt das ein wenig wie Insolvenzverschleppung. Ich hoffe die zuständige Staatsanwaltschaft prüft dies.

4. Um zumindest einen Teil des Geldes zurückzubekommen muss man sich in die Insolvenztabelle eintragen, laut Verbraucherzentrale. Eine Anmeldung soll laut Seite von FTI derzeit noch nicht möglich sein, da man sich im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet.

5. Aus All dem kann man nur einen Schluss ziehen. Man kann sich zwar im Reisebüro beraten lassen bucht dann aber das Hotel am Besten direkt, weil man sich im Zweifelsfall nicht auf das Reisebüro verlassen kann. Die kassieren nur Provision ab, was man natürlich von denen zurückfordern sollte, weil die Leistung nicht erbracht wird. Da darf man sich natürlich über eine Pleitewelle bei Reisebüros nicht wundern.

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