An der neuen Krefelder Straße gab es zumindest vor ein paar Wochen eine Baustelle. Während die Duisburger Verwaltung ständig betont was angeblich für hohe Hürden an Fahrverbote für LKW gestellt würden (stimmt natürlich nicht, man will bloß nicht) hängt man derartige Schilder für Radfahrende standardmäßig an Radwege und hat dafür nicht einmal eine dokumentierte Gefährdungsanalyse, sondern kann lediglich den Verkehrszeichenplan vorlegen.
Die Stadt Duisburg hat also das VZ254 (erneut), ohne belegbare erheblichen Gefährdungen (§ 45 Abs. 9 StVO), genutzt um den fließenden Radverkehr zu behindern und nach dem Datum auf dem Plan wird das VZ immer noch genutzt. Das der Radweg zu Ende ist, ist ja offensichtlich.
Das heißt die Stadt Duisburg hat ein Schild ohne belegbare Rechtsgrundlage aufgehängen lassen, sprich rechtswidrig gehandelt. Schon erstaunlich, im Gegensatz zu Fahrverboten für LKW, wo die Stadt immer behauptet, dass das nicht ginge. Die erhebliche Ungleichbehandlung ist offensichtlich. Dabei gibt es so viele Straße ohne Radwege, wo Radfahrende auf der Straße fahren. Eine Umleitung anbieten ist okay, ein Fahrverbot ist dadurch aber nicht zulässig. Wobei enge Seitenstraßen mit viel parkenden Fahrzeugen durch Dooring und Gegenverkehr mitunter viel gefährlicher sind, als eine zweispurigen Hauptstraße. Aber natürlich fehlt auch die Abwägung bzgl. der Gefährdungen auf der Alternativroute.
Ich für meinen Teil würde mich nicht ans VZ254 halten, weil es offensichtlich nichtig ist.