#Duisburg: GO § 24 Antrag zur Beteiligung von Gehwegparkenden an Straßensanierungen

Folgenden GO § 24 Antrag reichte ich bei der Stadt Duisburg ein:
Wer mal die Gehwege in Duisburg anschaut wird neben maroden Einfahrten, die teilweise nur mit Kaltasphalt geflickt wurden auch Gehwege finden, welche durch teilweise bzw. vollständiges Gehwegparken stark beschädigt wurden. Natürlich trifft jene, welche auf Gehwegen parken immer nur eine Teilschuld an der Sachbeschädigung, aber die Wiederholung summiert sich auf.

Aus diesem Grund wird beantragt, dass die Wiederherstellungskosten für Gehwege auf jene umgelegt wird, welche zu Unrecht auf diesen parken. Wo das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, ist eine Parkgebühr entsprechend den Sanierungskosten zu nehmen.

Parken auf Rad- und Gehwegen schädigen diese, weil diese dafür nicht ausgelegt werden, dadurch anstehen den Anliegenden und der Allgemeinheit Kosten. Dabei kann die Ursache klar eingegrenzt werden und muss damit bei den Verantwortlichen erhoben werden.

Folgerichtig wäre ertappte Falschparkende an den Kosten für eine spätere Sanierung zu beteiligen entsprechend den zu erwartenden Kosten.

Auch die Wirtschaftsbetriebe sollte mit zahlen, denn an einigen Stellen fahren deren Fahrzeuge auf Gehwegen zwecks Reinigung und schädigen diese dabei.

Es ist unverständlich warum die Allgemeinheit für Schäden aufkommen soll, welche diese nicht verursacht hat. Rechtlich ist es sicherlich möglich bei den Tätern neben den Bußgeld ein Schadensgeld zu erheben, welches anteilig die Schäden umlegt. Bei Wiederholungstätern ist davon auszugehen, dass der Beitrag anteilig höher sein darf.

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