Mal eine kleine Petition wegen des Vorgehens der Bezirksregierung Düsseldorf in Hinblick auf die Deponie Lohmannsheide.
Petition
Es wird beantragt den § 73 des VwVfG (6), wie folgt zu ändern:
Hinter: „Der Erörterungstermin ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.“
soll folgender Satz angefügt werden:
„Dabei sind Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben zum gleichen Zeitpunkt zu benachrichtigen.“
Begründung
Die Bevölkerung in Duisburg und Moers wurden, bzgl. einer Baumülldeponie über einer gefährlichen Altlast, erst mitten in den Herbstferien über die Erörterung, unmittelbar nach den Herbstferien (am 25.10.2021) informiert. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass die Firma dies zum gleichen Zeitpunkt erfahren hat. Denn mit Sicherheit hätte auch diese nicht so kurzfristig Personal organisieren können.
Es ist davon auszugehen, dass Arbeitende in den Herbstferien im Urlaub sind, also erst zu dem oben genannten Zeitpunkt davon erfahren, dass eine Erörterung angesetzt wurde. So kurzfristig bekommen die wenigsten Urlaub, denn bekanntlich machen Einwendende dies in ihrer Freizeit und werden auch nicht dafür bezahlt.
Da ist im Verfahren zumindest etwas Augenhöhe wichtig.
Diskussion
Verfahren dauern auch deshalb solange, weil die Argumente nicht ernst genommen werden und das Verfahrensrecht einseitig Antragsstellende begünstigt. Dies führt zwangsläufig zu Klagen gegen ein Vorhaben und verzögern dieses oder wenn es denn überhaupt genehmigungsfähig war. Gerade bei Klagen spielen auch Emotionen mit rein. Die Bereitschaft zur Klage steigt, wenn man Einwende übergeht oder wie im Beispiel überfährt.