GO-§-24-Antrag: Überholverbot für Autofahrende wegen schmaler Fahrbahn auf Flutweg – #Duisburg #Rheinhausen #Fahrradalltag

Habe nun nachfolgenden Antrag nach GO-§-24 eingereicht, man darf auf die Ausreden der SPD-Kommunalregierung gespannt sein:
Bekanntlich kann auf dem Flugweg der Abstand von mind. 1,5 m zu Radfahrenden nicht eingehalten werden. Für LKW gilt hier ein Abstand, wegen der Größe, von mind. 2 m. Ebenso gelten die mind. 2 m bei Steigungen.

Da die Straße nur 7 m breit ist, die Radschutzstreifen nicht überfahren werden dürfen und quasi ständig Gegenverkehr besteht, kann nicht mit ausreichendem Abstand überholt werden, demnach ist das Zeichen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ anzubringen.

Dieses dient nicht nur zum Schutz vor LKW (für die ist ohnehin ein Fahrverbot zwingend erforderlich), sondern auch vor PKW, die sich oft auch nicht an vorgeschriebene Abstände halten. Die Polizei Duisburg führte nach eigenem Bekunden bisher keine Abstandskontrollen durch, lässt hier also eine Gefährdung zu. Gerade beim Flutweg sind aber auch Kinder auf dem Weg zur Schule unterwegs.

Hinweis:
Die Stadt Düsseldorf inzwischen ein Meldeportal für Radfahrende eingerichtet, bei dem Probleme und Vorschläge unmittelbar eingereicht werden können. Duisburg ist wohl noch zu analog für eine so einfache Beteiligungsmöglichkeit. Oder fürchtet man, dass die hohe Anzahl an Problemen dazu zwingt diese lösen zu müssen?

Radschlag Düsseldorf

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