GO-§-24-Antrag: Ursachenanalyse Fehlverkehre von LKW in Duisburg – #Duisport #Logport #Osttangente

Nachfolgenden Antrag, nach GO § 24 reichte ich ein:
Auf meine Frage nach IFG NRW bestätigte mir die Stadt Duisburg, dass es bisher keinerlei Analyse der LKW-Verkehre in Duisburg gab (vgl. Bezug 3).

Dies ist für mich sehr verwunderlich, wo doch regelmäßig Lösungen angepriesen werden. In Rheinhausen wurde zum Beispiel eine verlagerte Osttangente als Lösung für „alle Probleme“ verkündet. Das ist natürlich nicht plausibel, wenn man vorher gar nicht hingeschaut hat, warum LKW auf bestimmten Strecken fahren. Deshalb wird hiermit nach GO § 24 eine Analyse der von Logistikverkehr in Duisburg genutzten Strecken beantragt.

Insbesondere sollen bei dieser gründlichen Analyse die Fehlverkehre betrachtet werden, die auf unerwünschten Strecken fahren. Dabei ist nicht nur die Zahl relevant, sondern auch die Gründe warum bestimmte Fahrende eine Strecke bevorzugen bzw. andere meiden. Erst eine derartige Analyse kann ein verträgliches Miteinander von Logistik und Wohnen ermöglichen, indem durch gezielte Maßnahmen die Ursachen beseitigt werden. Dass dies bisher nicht erfolgte kann ich nicht nachvollziehen, wo doch regelmäßig aus ganz Duisburg Logistikprobleme zu hören sind. Und natürlich muss so eine Analyse beständig fortgeschrieben werden.

Im Rahmen der Vorbereitung fand bereits eine eigene Analyse für Rheinhausen und teilweise Hochfeld statt (Anlage 1). Zudem ist für die Detailanalyse Logport I auch bereits eine Lösung erarbeitet worden (Anlage 2).

Das Thema LKW-Verkehr brennt ganz Duisburg unter den Nägeln und doch wird nicht einmal richtig hingeschaut und nach Lösungen gesucht. Obwohl gerade eine sorgfältige Analyse im Vorfeld viel Geld spart. Denn statt Millionen in neue Straßen zu versenken, tut es manchmal bereits ein anderes Schild oder sogar nur die Durchsetzung geltenden Rechts. Maßnahmen sind immer nur so wirksam, wie diese im Vorfeld vorbereitet und durchdacht wurden.

Bei Logport 1 sind es zum Beispiel die rechtswidrig parkenden LKW, welche die Straße einengen und dazu führen, dass LKW teilweise Umwege durch Wohngebiete fahren, u.a. um die Spiegel nicht zu gefährden bzw. in schwierige Situationen zu geraten. Die parkenden Fahrzeuge (2,55 – 2,6 m) stellen wegen ungeeigneten Parktaschen (2,5 m) zumindest eine erhebliche Behinderung für den fließenden LKW-Verkehr (vgl. Anlage 4). Ggf. muss dies sogar als Gefährdung gerechnet werden. Natürlich würde eine Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich dazu führen, dass die LKW woanders parken müssten, deshalb muss auch endlich eine Parklösung gefunden werden oder zumindest ein flächendeckendes Parkverbot/eine Parkgebühr in nicht Logistikgebieten. Hier ist Duisport in der Pflicht, denn schließlich haben diese die Straßen von Logport I geplant und gebaut und es gibt keinen Beleg, dass es irgendeinen Zwang von außen gab. Trotz Recherchen fand ich nichts zu den manchmal auftauchenden Behauptung es hätte hier Fördervorgaben gegeben. Ist vermutlich nur eine Schutzbehauptung.

Bzgl. Anlage 2 sei noch auf Anlage 5 verwiesen, die für Zonen in denen möglichst keine LKW parken sollen, es aber theoretisch dürften entsprechende Parkgebühren eingeführt werden können. Das heißt es bräuchte keine Parkverbote. Selbst 5 € die Stunde dürfte bereits ausreichen LKW aus Wohnzonen rauszuhalten. Das Problem dürfte sich dann recht schnell von selbst lösen.

Dieser Antrag steht im Zusammenhang mit weiteren schon gestellten bzw. noch zu stellenden Anträgen zur Problemlösung Logistik in Duisburg und insbesondere Rheinhausen.

Bezüge/Anlagen:
1. Ursachenmatrix
2. Detailanalyse Logport I
3. https://fragdenstaat.de/a/196849
4. Parkstandsbreite von LKW-Parkplätzen
5. Parkgebührenstaffelung nach Fahrzeugklassen

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