Verkehrsrecht für Duisburger Teil 4: Überholen von Radfahrern

Bis 50 km/h beträgt der Abstand zum Radfahrer 1,5 m bei höheren Geschwindigkeiten 2 m. Dies gilt auch für den Gegenverkehr. Auf der Deichstraße etwa kam mir mal so ein Pannemann entgegen und meinte ich als Radfahrer müsste ausweichen. Da aber die Fahrzeuge an seiner Seite parkten war die Sachlage eindeutig. Er hätte anhalten oder die Geschwindigkeit entsprechen reduzieren müssen. Leider in Duisburg kein Einzelfall. Ein anderer Pannemann fuhr mal hinter mir auf einer schmalen Straße in schlechtem Zustand. Natürlich fährt man da als Radfahrer nicht durch die Schlaglöcher, sondern dort, wo man fahren kann. Also eher mittig, aber das spielt so oder so keine Rolle, denn ich diesem Bereich hätte das Fahrzeug so oder so nicht überholen können ohne gegen die StVO zu verstoßen. Kommt dazu noch der Einsatz der Hupe, wäre es Nötigung.
Mein Empfehlung ein Foto machen vom Nummerschild und die Polizei bitten mal zu verdeutlichen, was zulässig ist. Eigentlich müsste alle fünf Jahr ein Tag Schulung für alle Verkehrsteilnehmer Pflicht sein.

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